Alle Kinder, die unsere Kindertagesstätte besuchen, nehmen an einer Sprachfördermaßnahme teil, die sich vom Eintritt in den Kindergarten bis zur Entlassung erstreckt.
Kinder, bei denen nach dem Schulgesetz NRW § 36 Absatz 2 ein erhöhter Förderbedarf im Bereich Sprache festgestellt wurde, nehmen zusätzlich und gruppenextern an besonderen Sprachfördermaßnahme teil. Diese beinhalten alle Aspekte der Sprachentwicklung und sind in mehrere Stufen – aufsteigend nach Alter und Möglichkeiten der Kinder – gegliedert.